521 Updates

Für einen kurzen Zeitraum war nicht möglich, Mandate oder Tags auszuwählen, um Benutzerrechte zu verwalten oder Belege in der Anwendung Finanzen und Buchhaltung zu filtern. Zudem wurden Einladungs E-Mails zum Beitritt in eine Organisation nicht gesendet oder blieben hängen. Dieses Verhalten wurde behoben, sodass alle zuvor genannten Aktionen problemlos durchgeführt werden können.

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Bearbeitungsgebühren, Zahlungen sowie Mahn- und Bearbeitungsgebühren werden nun als einzelne Positionen aufgelistet. Wichtig: Gebühren (z. B. Bank- oder Bearbeitungsgebühren) unterscheiden sich von der unteren Auflistung, die Mahngebühren und ggf. zugehörige Zahlungen enthält.


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Bei Lastschrifteinzügen wurde weiterhin der bei der Kontoerstellung ursprünglich hinterlegte Name genutzt. Jetzt wird der aktuell hinterlegte Name aus den Einstellungen übernommen.


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Die Zeichenkombination „B)“ wurde automatisch als Emoji umgewandelt. Dies passiert nun nicht mehr.

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Anstelle des Belegs wurde nur das Standardmandant angezeigt. Dieses Problem wurde behoben, sodass nun auch die archivierten Belege im Debitor selbst aufgerufen werden können.


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Nach dem Erlassen von Mahngebühren wurden Belege nicht als vollständig bezahlt markiert. Dies ist nun behoben.


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Transaktionen wurden nicht korrekt dem Lastschrifteinzug zugewiesen, wodurch dieser nicht als bezahlt markiert werden konnte. Dieses Problem wurde behoben.


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Wenn mehr als 1000 Buchungen, Debitoren oder Kreditoren exportiert werden, erhält der Benutzer, der den Export durchgeführt oder angefordert hat, nun einen Link per E-Mail. Dieser Link ist 24 Stunden gültig und ermöglicht den Zugriff auf den Export.


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Es wurde ein Rechtschreibfehler in der Spendenbescheinigung korrigiert. Zudem gab es ein Problem mit Werten unter 0,10€: Wenn beispielsweise der Wert 0,09€ angegeben wurde, wurde dieser in der Tabelle unter dem Tab „in Buchstaben“ als „null Komma neun“ angezeigt. Dieser Fehler wurde behoben.


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Es wurden Verbesserungen an den Rückerstattungsprozessen vorgenommen: Zahlungen auf Belegen können nicht mehr bearbeitet werden, wenn bereits eine Rückerstattung erfolgt ist.

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