Ab sofort können Kostenstellen, die aktuell noch in Beiträgen verwendet werden, nicht mehr gelöscht werden. Eine Prüfung wurde implementiert, die die Verwendung der Kostenstelle vor der Löschung überprüft.
Der Zähler für die Erstellung von Buchungen in der Kasse wurde nicht hochgezählt, wenn Buchungen für vergangene Jahre, wie beispielsweise 2024, angelegt wurden. Dies führte zu doppelten Buchungsnummern. Das Problem wurde behoben und für betroffene Kunden korrigiert.
Ab sofort wird sichergestellt, dass sowohl die Bankkonten, Kostenstellen sowie die dazugehörigen Buchungskonten, die der neuen Buchhaltung zugeordnet sind, korrekt gelöscht werden, wenn sich das Mandant im Beitrag selbst ändert. Zuvor konnte das Mandant geändert werden, während die falschen Buchungskonten und Kostenstellen bestehen blieben, was dazu führte, dass keine Beiträge eingezogen werden konnten, da das neue Mandant nicht die richtigen Buchungskonten und Kostenstellen hatte.
Spenden mit einem Betrag von 0€ konnten nicht abgerechnet werden. Dies wurde nun behoben, sodass die Abrechnung korrekt durchgeführt wird und bewusst kein Beleg erstellt wird.
Wenn eine Abrechnung vom Typ „Spende“ erstellt wurde und die Adresse in einem Mitglied/Kontakt fehlte, führten diese fehlenden Angaben dazu, dass die Abrechnungen für alle ausgewählten Beiträge fehlgeschlagen sind. Dies wurde nun angepasst, sodass die Abrechnungen für die anderen Beiträge problemlos durchgeführt werden können.
Abrechnungen vom Typ „Spenden“ mit einem Betrag von 0 € konnten nicht verarbeitet werden, wodurch auch die Abrechnung aller anderen Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge fehlschlug. Dieses Problem wurde behoben, sodass nun alle Abrechnungen korrekt durchgeführt werden können, unabhängig von Spenden mit 0 €.