Finanzen und Buchhaltung: Überprüfung des Steuersatzes vor Abrechnung der Beiträge

Verbesserung20.01.25

Beim Abrechnen von Beiträgen aus dem alten System wird überprüft, ob der Steuersatz der abzurechnenden Beiträge auch in der neuen Buchhaltung hinterlegt ist. Falls kein entsprechender Steuersatz gefunden wurde, wird kein Steuersatz angewendet.


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