Hallo ich hirne mich hier im System zu Tode. Ich hab das Problem dass ich eine Lastschrift eingezogen habe ,dann eine Rücklastschrift erhalten, weil wie sich herausstellte das Mitglied schon gekündigt war und gar keinen Beitrag hätte mehr zahlen müssen. Jetzt müsste ich manuell die Rechnung stornieren aber das geht nicht mehr weil das ganze ja schon gebucht wurde bezw. Rechnung erstellt wurde. Oder hab ich da was übersehen wie das geht?
Hallo,
ich habe folgenden Fall: Ich habe eine neue Forderung erstellt mit Betrag und Gebühren (Rücklastschriftgebühren). Nun hat sich herausgestellt, dass die Rücklastschrift unser Fehler war und das Mitglied die Gebühren nicht bezahlen muss. Der Betrag wurde mittlerweile auf unser Konto überwiesen und die Zahlung synchronisiert, sodass nur noch die Gebühren als Offener Posten stehen.
Wie kann ich diese Gebühren nun stornieren?
Hallo Lukas,
ich denke, der Weg ist aus der Teilweise bezahlten Rechnung eine Gutschrift zu machen und dann eine neue Rechnung manuell anzulegen über den ursprünglichen Betrag. Alternativ die Rechnung stornieren, wenn noch kein Betrag darauf als bezahlt markiert wurde oder entfernt wurde und auch hier die korrekte Rechnung manuell erstellen.
lg
Oliver
Hi Oliver,
habe den Betrag auf der Rechnung entfernt, die Rechnung storniert und eine neue Rechnung über den korrekten Betrag erstellt.
Allerdings ist im Bankkonto die Zahlung noch mit der alten, falschen Rechnung verbunden und diese Verbindung kann auch wohl nicht aufgehoben werden. Dadurch kann ich den Zahlungseingang nicht mit der neuen, richtigen Rechnung verbinden.
Kennt ihr das Problem schon?
LG
Lukas
Hi Lukas,
hat etwas länger gedauert. Meld dich bitte direkt beim Support. Die falsch zugewiesene Rechnung muss manuell durch einen Entwickler korrigiert werden.
lg
Oliver
Muss das immer über den Support gemacht werden oder war/ist das ein Bug?
Das muss aktuell immer über den Support laufen. Aber wir releasen Anfang Jänner das neue Rechnungs- und Buchhaltungstool. Da kann man dann alles selbst machen.
lg
Oliver