- Der Lastschrifteneinzug bei einer Familie war im Dez. 2024 nicht möglich. Der Beleg, der noch offen ist, erscheint noch nicht als Beleg in der neuen Finanzbuchhaltung. Das Mitglied hatten wir im Dez. 2024 wegen der Rückbelastung und den entstandenen Bankgebühren angemahnt. Nun wurde der Beitrag, vom Mitglied überwiesen- allerdings ohne die 8 € Bankgebühren. Wie verbuche ich die Überweisung? (Das Mitglied ist mit Lastschrift hinterlegt).
- Ich lege ein neues Mitglied an. Ich kann hierüber den Debitor im Fibu Programm anlegen. Das Lastschriftmandat bei Minderjährigen läuft allerdings nicht über das Mitglied, sondern über die Eltern. Bei Debitoren (Mitglied) gibt es kein Feld, wo der Name des Gläubigers eingetragen wird (wie das im alten Programm der Fall war). In der Eintrittsbestätigung wird als Gläubiger automatisch das Mitglied angegeben und bei Minderjährigen nicht die Eltern. – oder auch bei einem erwachsenen Mitglied kann die Zahlung auch über das Konto des Ehepartners lauen, dann gibt es dasselbe Problem.
Hallo Beatriz,
Punkt 1 habe ich noch nicht verstanden. Welche Rechnung ist wo und wann ist die Zahlung erfolgt.
Punkt 2 Hier werden wir in den nächsten 24 h eine Änderung einspielen, dass der Debitor vom Namen angepasst werden kann. Dann kannst du hier den richtigen Gläubiger eintragen.
Danke für die rasche Antwort.
Zu 1) im Dezember 2024 ist der Lastschrift Einzug für das neue Mitglied erfolgt. Es kam aber eine Rücklastschrift, da falsche Bankdaten eingegeben wurden. Es sind 8 Euro Rücklastschriftgebühr von der Bank dafür angefallen. Wir haben die Familie kontaktiert. Die haben nun den Beitrag überwiesen, aber nicht die 8 Euro Bankgebühren. Dadurch ergibt sich schon einmal eine monetäre Differenz. Das eigentliche Thema ist aber: die Familie ist mit Lastschrift hinterlegt, bezahlt wurde der Beitrag aber per Lastschrift. Nun ist die Frage, wie dies in der FiBu ordentlich verbucht werden kann.