Liebe alle,
wir haben gerade eine litauische IBAN für Lastschriften hinterlegt. Campai will hierfür den BIC haben. Dieser ist aber bereits seit 2016 für Lastschriften von Konten außerhalb Deutschlands nicht mehr erforderlich. Es gibt für uns genau genommen gar keine rechtliche Grundlage, um dieses Datum zu erheben. Jetzt ist ein BIC zwar öffentlich zugänglich und daher datenschutzrechtlich eher unkritisch, der Erfassungsprozess wird aber unnötig verlängert. Die regulatorischen Ausnahmen (etwa bei französischen IBAN aufgrund der Überseegebiete außerhalb des EWR) könnte man aus meiner Sicht relativ leicht abbilden, indem der BIC nur dann zur Pflicht wird, wenn eine IBAN mit entsprechendem Länderkürzel (z.B. FR) eingegeben wird. Der Regelfall in der gesamten Eurozone ist aber IBANonly.
Vielleicht könnt ihr das in einem eurer kommenden Updates anpassen
Vielen Dank und viele Grüße
riccardo