Klaus Lotz
Hallo,
wir führen ein Anlagenverzeichnis. Anlage anlegen und Abschreibungen, Kontierungen sind soweit ok.
Wir erhalten meist auch eine entsprechende Förderung seitens Landessportbund etc...
Diese Förderung darf aber nicht als einmaliger Ertrag verbucht werden sondern muss genau wie die Anlage selbst abgeschrieben werden. Im Prinzip folgender Buchungssatz:
Bei Anschaffung:
Anlagevermögen(z.b. 5.000€) AN Bank(z.b. 3.000€) und AN Investitionszuschüsse(z.b. 2.000€)
Bei Abschreibung:
Abschreibungen AN Anlagevermögen
Investitionszuschüsse AN Ertrag aus Auflösung
Das wäre doch einmal cool wenn so etwas nicht von Hand gebucht werden müsste, oder?
Grüße
Klaus Lotz
Oliver
Oliver