Anlagenbuchhaltung und Förderung der Anschaffungen  #1352

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Klaus Lotz
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Klaus Lotz
 Dienstag, 18.11.2025, 08:05

Hallo,

wir führen ein Anlagenverzeichnis. Anlage anlegen und Abschreibungen, Kontierungen sind soweit ok.

Wir erhalten meist auch eine entsprechende Förderung seitens Landessportbund etc...

Diese Förderung darf aber nicht als einmaliger Ertrag verbucht werden sondern muss genau wie die Anlage selbst abgeschrieben werden. Im Prinzip folgender Buchungssatz:


Bei Anschaffung:

Anlagevermögen(z.b. 5.000€) AN Bank(z.b. 3.000€) und AN Investitionszuschüsse(z.b. 2.000€)


Bei Abschreibung:

Abschreibungen AN Anlagevermögen

Investitionszuschüsse AN Ertrag aus Auflösung


Das wäre doch einmal cool wenn so etwas nicht von Hand gebucht werden müsste, oder?


Grüße

Klaus Lotz

Oliver
 hinzugefügt Finanzen und Buchhaltung Label Dienstag, 18.11.2025, 11:19
Oliver
 Status geändert in Wird überprüft 🧐 Dienstag, 18.11.2025, 11:19
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