
Wenn Gutschriften erstellt werden, um eine vor längerer Zeit gestellte Rechnung zurückzunehmen, die nicht bezahlt wurde (statt Storno unter ursprünglichem Rechnungsdatum), ist diese NICHT zur Auszahlung gedacht.
Es wäre schön, wenn dies programmseitig berücksichtigt werden könnte.
Beispiel: Mitglied bekam trotz vorheriger Kündigung Beitragsrechnung.

Hallo Nicole,
in dem Fall ist der korrekte Weg, die Rechnung zu stornieren. Gutschriften sind ausschließlich dazu da, bereits bezahlte Rechnungen zurückzunehmen.
Liebe Grüße
Oliver

Hallo Oliver,
das ist natürlich richtig. Da aber, wie in meinem anderen Ticket erwähnt, Rechnungen nur mit ursprünglichem Rechnungsdatum storniert werden können, ich diese Buchung dann aber nicht einzeln an DATEV übergeben kann, wäre eine Gutschrift eine Möglichkeit, einen Beleg im aktuellen Monat zu erstellen.
Viele Grüße
Nicole

Hallo Nicole,
wir werden hier aber trotzdem nicht die grundsätzliche Funktion von Gutschriften ändern. Ich frag mal unseren Fibu Experten, was er zum anderen Ticket sagt.
Liebe Grüße
Oliver