
Petr Kraus
Wir sind ein Schulförderverein und unser Leistungszeitraum für Mitgliedsbeiträge ist das Schuljahr (fest vorgegeben vom 1. August bis 31. Juli). Im aktuellen Leistungszeitraum (Gründungsjahr) möchten bei allen Beitragsarten nur 25% des regulären Mindestbeitrags abrechnen. Wie kann ich diese einmalige Ausnahme abbilden?

Oliver
Ich würde sagen, einen zweiten Beitrag anlegen und den mit Ende des Leistungszeitraums auslaufen lassen und den Regulären auch gleich zuweisen, nur eben mit Startdatum vom neuen Beitragszeitraum. Alternativ kann man auch den vorhanden Beitrag in den Beitragseinstellungen um 25% reduzieren und nach der Abrechnung für die nächste(n) wieder erhöhen.
Liebe Grüße
Oliver